Der Pfarrgemeinderat ist ein demokratisches Gremium. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates haben ein Mandat der gesamten Gemeinde. Gemeinsam mit dem Pfarrer trägt der Pfarrgemeinderat Verantwortung für die Sendung der Kirche.
Der Pfarrgemeinderat berät den Pfarrer. Gemeinsam mit ihm erarbeitet er ein „Pastoralkonzept“ für die Pfarrgemeinde und sorgt für dessen Realisierung. Erkennen, was ist und entwerfen, was sein soll, sind die Hauptaufgaben. Und das insbesondere in Abstimmung mit den in der Gemeinde engagierten Gruppen. Schwerpunkte und Ziele für die kommenden Jahre – entsprechend dem bewährten Dreierschritt „Sehen – Urteilen – Handeln“.
Bei der Realisierung der verschiedenen Ideen sorgt der Pfarrgemeinderat für den Kontakt unter den Gruppen und koordiniert die Aktivitäten.